Inklusionsprojekt an 100 sächsischen Schulen: der „Bus der inklusiven Werte“
Derzeit werden in Sachsen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter bestimmten Voraussetzungen integrativ zusammen mit nichtbehinderten Schülern unterrichtet.
→ Unterricht bis zur Klassenstufe 4:
Lernzielgleiche oder lernzieldifferente Beschulung möglich
→ ab Klassenstufe 5 wird nur noch nach dem Lehrplan der besuchten Schulart unterrichtet,
also lernzielgleich
Die Zielformulierungen der UN-Behindertenrechtskonvention gehen über eine lernzielgleiche integrative Unterrichtung und Erziehung hinaus. Sie schließen lernzieldifferenten Unterricht ein, bei dem die Leistungsanforderungen sich an den individuellen Lern- und Leistungsvoraussetzungen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen orientieren.
Die Herausforderung in Sachsen ist demnach, zwei unterschiedliche Konzepte miteinander zu verbinden:
1. das durch die UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigte Prinzip der integrativen/inklusiven Unterrichtung
2. und das nach Bildungsgängen gegliederte Bildungssystem.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Der Sächsische Weg