Inklusive Schulentwicklung in Sachsen

Inklusionsprojekt an 100 sächsischen Schulen: der „Bus der inklusiven Werte“


Derzeit werden in Sachsen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter bestimmten Voraussetzungen integrativ zusammen mit nichtbehinderten Schülern unterrichtet.

→  Unterricht bis zur Klassenstufe 4:

Lernzielgleiche oder lernzieldifferente Beschulung möglich

→  ab Klassenstufe 5 wird nur noch nach dem Lehrplan der besuchten Schulart unterrichtet,

also lernzielgleich

Die Zielformulierungen der UN-Behindertenrechtskonvention gehen über eine lernzielgleiche integrative Unterrichtung und Erziehung hinaus. Sie schließen lernzieldifferenten Unterricht ein, bei dem die Leistungsanforderungen sich an den individuellen Lern- und Leistungsvoraussetzungen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen orientieren.

Die Herausforderung in Sachsen ist demnach, zwei unterschiedliche Konzepte miteinander zu verbinden:

1.    das durch die UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigte Prinzip der integrativen/inklusiven Unterrichtung

2.    und das nach Bildungsgängen gegliederte Bildungssystem.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Der Sächsische Weg