Aktions- und Maßnahmeplan

Die Sächsische Staatsregierung hat 2011/2012 einen ersten Aktions- und Maßnahmeplan erarbeitet, welcher einige Hauptaufgaben zur Umsetzung von Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert:

·         Weiterentwicklung von Prävention, Diagnostik und Beratung,

·         Ausweitung von gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsarbeit,

·         Weiterentwicklung der Professionalität von Lehrern und Erziehern,

·         Optimierung des Übergangs in Ausbildung und Beruf,

·         Unterstützung von regionalen Lösungsansätzen und Öffentlichkeitsarbeit.

(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK), Stand: Januar 2015)

 

In den aktuellen Entwurf (Stand April 2016) vom Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) können Sie hier Einblick nehmen.