Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) führt in Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention eine Reihe von Maßnahmen durch, die im Aktions- und Maßnahmeplan beschrieben sind. Dazu gehört, im Rahmen eines Schulversuchs, der mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 startete, in Modellregionen Wege zur inklusiven Bildung zu erproben,
insbesondere
· Maßnahmen, die durch interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Optimierung der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen beitragen,
· Möglichkeiten der lernzieldifferenten Integration in der Sekundarstufe I und
· den Aufbau von regionalen Kooperationsstrukturen zur Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung von Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK), Stand: Januar 2015)